1. Der Mietvertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Räumlichkeiten vom Mieter bestellt und vom Vermieter zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt werden.

 

2. Die jeweilige Hausordnung, die in den Ferienwohnungen ausliegt, ist vom Mieter und seinen Mitreisenden einzuhalten. In erforderlichen Fällen ist dem Vermieter zu jeder Tages- und Nachtzeit das Betreten aller Bereiche erlaubt.

 

3. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache (Ferienobjekt, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln.

 

a) Für Beschädigungen ist - ohne Rücksicht auf ein Verschulden - vom Mieter Ersatz zu leisten. Der Mieter muss sich das Verhalten der zu seinem Haushalt gehörenden Personen, Besucher, Lieferanten Angestellten oder Haustiere zurechnen lassen. Er haftet für alle durch ihn und seine Mitreisenden direkt oder in Folge verursachten Schäden und hat Schadenersatz in Höhe der Reparaturkosten oder des Neuanschaffungswertes zuzüglich eventuell damit verbundener Aufwendungen zu leisten (zum Beispiel für Sachschäden, für einen Verlust der Schlüssel, für fahrlässig verursachte Sturm-, Wasser- und Brandschäden usw.).

 

b) Im gesamten Haus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf der Terrasse oder vor der Haustür erlaubt, für die Reste nutzen Sie bitte die Aschenbecher.

 

c) Beanstandungen sind im Rahmen der Mitwirkungspflicht umgehend dem Vermieter oder seinem Vertreter vor Ort mitzuteilen, der für sofortige Abhilfe sorgt, sofern das möglich ist. Unterlässt der Mieter diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.

 

d) Die Räumlichkeiten sind vom Mieter regelmäßig zu reinigen. Bei Abreise sind umgestellte Möbel vom Mieter an ihren Platz zurückzustellen, die Mietsache ist aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. Dazu gehört, benutztes Geschirr zu reinigen und in die Schränke zu räumen, die Mülleimer zu leeren und den Kühlschrank auszuräumen. Pfand- und sonstige Flaschen sind vom Mieter zu entsorgen. Bei Nutzung von Grill und/oder Kaminofen sind diese ebenfalls zu reinigen. Nach Nutzung sind auch Terrasse, Garten und Sandkasten aufzuräumen, der Sandkasten ist wieder abzudecken. Insgesamt sind alle vom Mieter genutzten Örtlichkeiten und Gegenstände in ihren ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen. Sofern Bettwäsche gebucht wurde, ist diese vor der Abreise vom Mieter abzuziehen.

 

e) Die vom Vermieter vorzunehmende Endreinigung beinhaltet nicht die unter d) aufgeführten Obliegenheiten des Mieters.

 

f) Alle über den Umfang der Endreinigung hinausgehenden, für die Wiedervermietbarkeit notwendigen zusätzlichen Aufräum- und Reinigungsarbeiten werden dem Mieter nachträglich je nach Arbeitsaufwand mit 30,00 Euro (netto) pro Stunde in Rechnung gestellt und ggfs. mit der Kaution verrechnet.

 

4. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mietsache ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters an Dritte zu überlassen. Die Räumlichkeiten dürfen während des gebuchten Zeitraums nur von den in der Buchungsbestätigung aufgeführten Personen genutzt werden. Die Nutzung durch weitere Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters gegen entsprechenden Aufpreis. Ansonsten kann der Vermieter den Mietvertrag jederzeit fristlos kündigen.

 

5. Haustiere dürfen grundsätzlich nicht mit in die Räumlichkeiten genommen werden, es sei denn, der Vermieter gestattet dies schriftlich. Besucher des Mieters dürfen - auch für kurzfristige Besuche - Tiere nicht in die Räumlichkeiten bringen. Für Hunde besteht auf dem gesamten Grundstück zwingend die Leinenpflicht. Der Halter hat darauf zu achten, dass die Notdurft des Hundes nicht auf dem Gartengrundstück erfolgt. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untergebracht, ist dieser berechtigt, eine Reinigungspauschale in Höhe von 200,00 € (netto) in Rechnung zu stellen. Für Hunde gilt permanente Aufsichtspflicht, sie dürfen in der Wohnung oder auf dem Grundstück nicht allein gelassen werden. Der Aufenthalt von Hunden in den Betten ist strikt untersagt. Lässt der Mieter seinen Hund ins Bett, hat er die Kosten für die Neuanschaffung von Matratze, Bettzeug und Bettwäsche zu tragen.

 

6. Der Vermieter ist an den Mietvertrag / die Buchung gebunden, wenn Anzahlung und Restzahlung in den genannten Fristen geleistet wurden.

 

a) Die vom Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot.

 

b) Die Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes angegeben ist.

 

c) Wird die Vermietung durch nicht voraussehbare Ereignisse wie z.B. Wasser-, Sturm-, und Brandschäden, Ausnahmezustände, Kriegsereignisse und so weiter unmöglich oder unverhältnismäßig erschwert, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen bzw. die Buchung zu stornieren; Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.

 

d) Der Vermieter hat ferner ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Kaution) nicht fristgemäß leistet. In diesem Falle kann der Vermieter vom Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen des entgangenen Gewinns verlangen.

 

7. Der Mieter ist berechtigt, vom Mietvertrag / von der Buchung zurückzutreten. Ein Teilrücktritt ist ausgeschlossen. Aus Gründen der Beweissicherung hat die Kündigung schriftlich zu erfolgen. Die Abmeldung wird wirksam an dem Tage, an dem sie beim Vermieter eingeht. Die Rücktrittsgebühren für die Ferienwohnung betragen

a) Vom Beginn des Mietvertrages bis 60 Tage vor Mietbeginn: 25% des Mietpreises

b) Von 59 bis 45 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises

c) Von 44 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 75% des Mietpreises

d) Ab 29 Tage vor Mietbeginn und bei Nichterscheinen: 100% des Mietpreises

unter der Voraussetzung, dass eine Wiedervermietung der Mietsache nicht möglich war.

In jedem Fall wird aber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- Euro einbehalten. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/Abbruchversicherung wird daher ausdrücklich empfohlen. 

 

8. Der Mieter hat auch dann den vollen Mietpreis zu entrichten, wenn er der Meinung ist, dass die Mietsache trotz Beschreibung der Räumlichkeiten nicht seinen Vorstellungen entspricht. Im Falle höherer Gewalt wie Krieg, Streiks, Epidemien, Pandemien oder Naturkatastrophen bleibt dem Vermieter der volle Anspruch aus der gebuchten Leistung erhalten.

 

9. Für vom Mieter eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die ausdrücklich als Fremdleistungen ausgewiesen sind (dazu gehören unter anderem WLAN, Strom, Heizung, Zuwasser, Abwasser, Entsorger usw.).

 

10. Am Anreisetag steht die Mietsache ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt individuell nach telefonischer Absprache. Die Gäste werden hierfür gebeten, die Zeit ihrer Ankunft am Anreisetag telefonisch spätestens eine Stunde vor Ankunft unter der ihnen mitgeteilten Telefonnummer anzumelden. Anreisen vor 16:00 Uhr bedürfen der vorherigen und rechtzeitigen Absprache mit dem Vermieter. Bei Anreise nach 19.00 Uhr besteht ohne Absprache kein Anspruch mehr auf die gebuchte Leistung, wobei dem Vermieter der volle Anspruch aus der gebuchten Leistung erhalten bleibt. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10:00 Uhr zu verlassen, spätere Abreisen bedürfen der vorherigen Absprache mit dem Vermieter und sind ggf. kostenpflichtig.

 

11. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Mietvertrag ist Prenzlau. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages.

 

12. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zum Mietvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der bestätigten Schriftform.

 

13. Alle genannten Preise sind inklusive eventuell anfallender Mehrwertsteuern in der jeweils gesetzlich gültigen Fassung.

 

Berghausen, 1. Januar 2021

Ferienwohnungen im Vorwerk

https://www.uckerseen-apartments.de

Berghausen 7

17291 Oberuckersee

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